Produkte und Leistungen

Dokumente einfach managen und archivieren

Mit Dokumenten zu arbeiten sollte so einfach wie möglich sein. Dank unserem Partner, der H&S Heilig und Schubert Software AG, wird z. B. Vertrags- und Rechnungsablage, Dokumentenlenkung für QM-Prozesse sowie Personal- und Kundenaktenpflege zum Kinderspiel. Auch bei der Umsetzung der seit Mai 2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie so tatkräftig unterstützt werden.

inPoint e.Akten

Damit wird die Arbeit mit Dokumenten und deren rechtskonforme Archivierung einfach: inPoint von H&S funtioniert als PlugIn für MS-Outlook, MS-Office, MS-Explorer und als Desktop App, wobei vorkonfektionierte Aktenlösungen für viele Fachbereiche den schnellen Einstieg erleichtern.

  • Dokumente und E-Mails einfach klassifizieren und einem Geschäftsfall sicher zuordnen.
  • Akten und Dokumente schnell und sicher finden.
  • Zusammenhänge intelligent darstellen.
  • Dokumente so einfach wie möglich bearbeiten.
  • Dokumente und Daten aus anderen IT-Systemen automatisch importieren.

 

  • Markieren Sie Dokumente als Favoriten für schnellen Zugriff oder Freigabe für autorisierten Personen.
  • inPoint ist mandantenfähig und verwaltet alle Akten in hierarchischer Form.
  • Daten können bidirektional zu ERP bzw. CRM-Systemen synchronisiert werden.
  • inPoint vereint alle Dokumente in einer übersichtlichen Aktenstruktur.
  • Import und Indizierung von Dokumenten erfolgt manuell per Drag & Drop oder automatisch mittels Analyse- und Import-Tools.

Unsere Ansprechpartner beraten Sie gerne und unterstützen Sie beim Thema Dokumentenmanagement ganz nach Ihren Anforderungen.

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Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung ab 25.05.2018

"Mit dem Wirksamwerden der neuen Datenschutzregeln steht für Unternehmen in der EU ein großer Umbruch in Sachen Datenschutz bevor. Worum geht es? Die wesentlichen Änderungen betreffen z. B. die Beweislastumkehr beim Verarbeiten personenbezogener Daten – Unternehmen müssen nun zu jeder Zeit nachweisen können, dass ihre Datenverarbeitung gemäß der Richtlinien erfolgt – oder das Greifen des "Rechts auf Vergessen" und des "Rechts auf Datenportabilität". Deutlich erhöhte Bußgelder und Sanktionen sollen das Bewusstsein für das Datenschutzrecht insgesamt erhöhen."

inPoint DSA Datenschutz Akte

Die EU Datenschutz Grundverordnung einfach und wirtschaftlich verwalten: Zur Erfüllung der Datenschutzgrundverordnung bietet die inPoint DSA Datenschutz Akte die ideale Lösung, um die geforderte Behandlung von Betroffenenrechten und Data Breach Vorfällen arbeitsteilig zu bearbeiten und zu dokumentieren.

  • Verantwortungen organisatorisch, kaufmännisch und technisch managen.
  • Angabe der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM).
  • Verfahrensanweisungen, z. B. Data Breach: "Wer ist wann zu informieren ...".
  • Periodische Checklisten und Audits.
  • Verpflichtungserklärungen zum Datengeheimnis und zur Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.

Exemplarische Vorgehensweise zur prozessgesteuerten Informationspflicht:

  • Prüfen und Zuordnen.
  • Daten erheben.
  • Beurteilen und Durchführen.
  • Berichten.
  • Mitinformieren.

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Ihr Ansprechpartner

Michael Schneeberger, Vertrieb Systemhaus