Redispatch 2.0

Redispatch 2.0 für Betreiber von Wasserkraftanlagen

Die Novellierung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0) bringt für Anlagenbetreiber im Rahmen des Redispatch 2.0 ab 01. März 2022 neue Verpflichtungen und Rollen mit sich. Das gilt auch für alle Betreiber von Wasserkraftanlagen mit einer Leistung ab 100 kW. Mit Inkrafttreten des Redispatch 2.0 wurden zudem die neuen Marktrollen des Einsatzverantwortlichen (EIV) und Betreibers einer technischen Ressource (BTR) geschaffen, denen bei der Erfüllung der umfangreichen gesetzlichen Pflichten eine zentrale Rolle zukommt.

Wir bieten Ihnen als langjähriger Partner aus der Wasserkraft und für die Wasserkraft gerne an, diese beiden Marktrollen im Redispatch-System für Sie zu übernehmen.

Über nachfolgenden Link erreichen Sie das F.EE-Redispatch-Portal, in welchem Sie auch eine Nichtverfügbarkeit Ihrer Anlage melden können.

Redispatch 2.0 – Unsere Leistungen für Sie als Wasserkraft-Anlagenbetreiber

  • Übernahme der Marktrollen des EIV und BTR sowie die damit verbundene Abwicklung der Redispatch-Maßnahmen für den Duldungsfall und das Prognosemodell.
  • Erfassung, Verwaltung und Übermittlung von initialen Stammdaten.
  • Erfassung und Weiterleitung von Bewegungsdaten.
  • Weiterleitung von Einsatzinformationen des Netzbetreibers im Rahmen eines Alarmierungssystems.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung berücksichtigen wir die Besonderheiten im Wasserkraft-Bereich bei der Umsetzung aller Redispatch-Maßnahmen. Wir kennen die Bedeutung der abgefragten Daten und technischen Parameter und unterstützen Sie kompetent bei deren Erfassung.

Redispatch 2.0 – Der Zeitplan

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat eine Anwendungshilfe zur Einführung von Redispatch 2.0 im Zusammenhang mit der Festlegung BK6-20-059 der Bundesnetzagentur herausgegeben. Das Einführungsszenario beinhaltet den Zeitraum für Datenmeldungen ab 01. Juli 2021 bis zum Start der Engpassbehandlung am 01. März 2022. F.EE begleitet seine Kunden während dieser Vorbereitungsphase aktiv und steht auch nach dem Start als kompetenter Ansprechpartner für wasserkraftspezifische Themen zur Verfügung. Damit sind Sie mit Ihrer Wasserkraftanlage bei F.EE für den Start am 01. März 2022 bestens gerüstet.

Redispatch 2.0 – Die Vorteile einer Partnerschaft mit F.EE

  • F.EE verfügt über 30 Jahre Erfahrung in der Steuerungstechnik unterschiedlichster Wasserkraftanlagen und damit über weitreichendes Know-how bezüglich praxisorientierter Problemlösungen. Unsere Spezialisten sind mit den Anforderungen sowie Lösungsansätzen in verschiedensten Betriebs- und Anlagensituationen vertraut und können so jederzeit Hilfestellung geben.
  • F.EE l(i)ebt die Wasserkraft und versteht sich als deren Interessenvertreter.
  • F.EE ist Lieferant und Partner für Wasserkraftbetreiber und bietet die Rollen EIV/BTR als unabhängige Dienstleistung an.
  • Die F.EE-Gruppe ist ein inhabergeführtes, mittelständisches Unternehmen mit 1.100 Mitarbeitenden in vier Geschäftsbereichen, dessen IT- und Softwarekompetenz bereichsübergreifend nach den höchsten Anforderungen zertifiziert ist. Die TISAX-Zertifizierung dokumentiert die ausnahmslose Einhaltung der europäischen Datenschutzrichtlinien. Am F.EE-Stammsitz wird eine hochverfügbare, geschützte und gesicherte IT-Plattform vorgehalten, wodurch eine hohe Datenverfügbarkeit – auch in Bezug auf historische Datenbestände für gegebenenfalls erforderliche Entschädigungsabrechnungen – gewährleistet werden kann.
  • Sollten sich Anforderungen im Rahmen von Redis­patch künftig ändern, steht Ihnen als Kunde von F.EE ein kompetenter Ansprechpartner für technische, kaufmännische und formelle Fragen zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen

Wie ist der grundsätzliche Ablauf einer Redispatch-Regelmaßnahme?

Der Netzbetreiber trifft aufgrund seiner internen Systeme und gesetzlicher Vorgaben die Entscheidung, ob und welche Anlagen von einer Abregelmaßnahme betroffen sein werden.

Der Netzbetreiber sendet einen Steuerbefehl direkt in Ihre Stromerzeugungsanlage, welcher anschließend von der Anlagensteuerung umgesetzt wird (z. B. Begrenzung der Einspeisung auf 30 Prozent der installierten Leistung). Parallel dazu schickt der Netzbetreiber auch eine Nachricht an das F.EE-Redispatch-Portal – im Normalfall bis zu 24 Stunden im Voraus. Sollte sich der Maßnahmenplan des Netzbetreibers ändern, so werden aktualisierte Informationen auch an das F.EE-Redispatch-Portal übermittelt.

In der Praxis aktualisiert der Netzbetreiber eine Regelmaßnahme häufig mehrmals täglich, z. B. wenn diese nicht nur von 10:00 bis 13:00 Uhr, sondern von 10:00 bis 15:30 Uhr geplant ist – in Einzelfällen konnten wir über 40 Aktualisierungen für eine Anlage an einem einzigen Tag verzeichnen.

Eine Rückkopplung an das F.EE-Redispatch-Portal, ob und inwiefern der Fernsteuerbefehl in Ihrer Anlage erfolgreich umgesetzt wurde, findet mit der standardmäßig vorhandenen Technik aktuell nicht statt. Ausschließlich F.EE-Kunden, die eine fe.box installiert haben, können von einer Aufzeichnung des tatsächlichen Fernsteuerzustands (Netzbetreiber/Direktvermarkter) inklusive Leistungsprofil profitieren. Hier besteht die Möglichkeit, diese Daten im F.EE-Redispatch-Portal anzuzeigen und mit den Daten des Netzbetreibers zu vergleichen.

Inwiefern erfolgt eine Entschädigung für eine Netzbetreiber-Abregelmaßnahme?

Grundsätzlich steht dem Anlagenbetreiber ein angemessener finanzieller Ausgleich zu, der ihn wirtschaftlich weder besser noch schlechter stellt, als er ohne die Maßnahme stünde. Bitte beachten Sie, dass nicht zwingend jede Maßnahme des Netzbetreibers entschädigungspflichtig ist. Ebenso sind – in Abhängigkeit vom für Ihre Anlage geltenden EEG – Zeiten mit negativen Börsenpreisstunden gegebenenfalls auch nicht entschädigungspflichtig.

Die Höhe der Entschädigung wird – je nachdem, welches Verfahren bei der Stammdatenmeldung angegeben wurde – entweder im Pauschal- oder Spitz-Light-Verfahren ermittelt. Das Verfahren gilt immer für ein Kalenderjahr und kann in bestimmten Fällen ausnahmsweise unterjährig gewechselt werden. Ansonsten ist durch Sie bis Ende November eine Auswahl des Verfahrens für das jeweils folgende Kalenderjahr möglich. Bitte beachten Sie, dass bei einem Wechsel vom Pauschal- in ein anderes Verfahren ein Wechsel zurück ins Pauschalverfahren nicht mehr vorgesehen bzw. möglich ist.

Der Netzbetreiber ermittelt – basierend auf der ausgewählten Methodik – eine Ausfallvergütungszeitreihe, welche er an das F.EE-Redispatch-Portal übermittelt. Die Übermittlung der Zeitreihe erfolgt in Viertelstundenwerten als Kilowattstundenwerte [kWh] und wird zukünftig im F.EE-Redispatch-Portal auch grafisch angezeigt werden. Sollten Sie mit dem Vorschlag des Netzbetreibers nicht einverstanden sein, so können Sie diesem im F.EE-Redispatch-Portal widersprechen und einen Gegenvorschlag an den Netzbetreiber senden. Dieser gibt anschließend eine Rückmeldung, ob der Gegenvorschlag angenommen oder abgelehnt wurde. Leider endet damit aber auch der formale, automatisierte Redispatch-Prozess und Sie müssen sich bei Unklarheiten direkt mit dem Netzbetreiber in Verbindung setzen.

Bitte prüfen Sie Ihre Abrechnungen, ob entschädigungspflichtige Maßnahmen aufgeführt und der Höhe nach korrekt sind.

Da das Thema aufgrund der vermehrten Abregelungen an Bedeutung gewinnt, werden wir Sie in einem separaten Newsletter detaillierter zum Entschädigungsverfahren informieren. Wir bitten bis dahin um etwas Geduld.

Wo sind die Regelmaßnahmen für Sie als Anlagenbetreiber ersichtlich?

Sie können die Regelmaßnahmen im F.EE-Redispatch-Portal einsehen. Um eine möglichst hohe Transparenz für Sie zu erreichen, zeigen wir die Daten in der uns vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Form an. Dies bedeutet, dass die Regelmaßnahme in Viertelstundenzeiträumen mit dem jeweiligen Leistungswert dargestellt wird. Damit wissen Sie, über welchen Zeitraum die Einspeisung auf einen bestimmten Maximalwert begrenzt ist. In der Regel sind die Maßnahmen als „einseitige Fixierung nach oben“ bezeichnet, d. h. die vorgegebene Leistung darf zwar unter- aber nicht überschritten werden.

Kann ich mich bei Eingang einer Regelmaßnahme benachrichtigen lassen?

Ja, Sie können sich bei Eingang einer Nachricht in unserem Redispatch-System benachrichtigen lassen und haben dabei die Wahl zwischen drei Optionen: Benachrichtigung einmal am Tag – entweder bei Eingang der ersten Nachricht oder um 24:00 Uhr über die letzte eingegangene Nachricht. Alternativ können Sie sich bei Eingang jeder Nachricht eine E-Mail zusenden lassen. Bitte bedenken Sie aber bei letzterer Variante, dass wir für manche Anlagen schon über 40 Meldungen an einem Tag erhalten haben. Per Login in das F.EE-Redispatch-Portal können Sie die Funktion gerne testen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir nur das anzeigen können, was wir von Ihrem Netzbetreiber übermittelt bekommen. Die Übersicht kann deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren. Auch wissen wir leider nicht, ob Ihre Anlage technisch tatsächlich so geregelt wurde. Aufgrund zahlreicher Kundenanrufe mussten wir jedoch feststellen, dass es nicht nur im Einzelfall zu Diskrepanzen kommen kann. Eine umfassende Transparenz und Abgleichmöglichkeit steht Ihnen nur in Verbindung mit einer fe.box zur Verfügung. Wir beraten Sie hierzu gerne.


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Sämtliche Wasserkraft-Schaltschränke werden im eigenen Fertigungszentrum in Neunburg v. W. produziert.

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