Hinweisgeberschutzsystem der F.EE-Unternehmensgruppe
Informationen für Hinweisgebende gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Das Hinweisgeberschutzsystem von F.EE bietet Ihnen eine sichere und vertrauliche Möglichkeit, Verstöße zu melden, die unter das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) fallen. Es dient dazu, Fehlverhalten aufzudecken, Risiken frühzeitig zu erkennen und unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden sowie unsere Partner zu schützen.
Jetzt vertraulich melden
Über unser digitales Hinweisgeberportal können Sie einen Hinweis rund um die Uhr abgeben – wahlweise mit oder ohne Angabe Ihrer Identität.
Wer kann eine Meldung abgeben?
Meldeberechtigt sind alle Personen, die im beruflichen Kontext mit F.EE oder einem Unternehmen der F.EE-Unternehmensgruppe stehen oder standen und dabei Kenntnis von einem relevanten Verstoß erlangt haben. Dazu zählen insbesondere:
- aktuelle und ehemalige Mitarbeitende
- Bewerberinnen und Bewerber
- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Praktikantinnen und Praktikanten
- Selbstständige, Lieferanten, Dienstleister und Subunternehmer sowie deren Beschäftigte
- sonstige Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben
Voraussetzung ist, dass sich der gemeldete Verstoß auf F.EE oder eine andere Stelle bezieht, zu der die hinweisgebende Person in beruflichem Kontakt steht oder stand.
Was kann gemeldet werden?
Über das Hinweisgeberschutzsystem können insbesondere solche Meldungen eingereicht werden, die auf erhebliche Rechtsverstöße oder grobe Missstände hinweisen, zum Beispiel:
- Verstöße gegen Strafvorschriften
- Menschenrechtsverletzungen
- Korruption und Bestechung
- Geldwäsche
- Verstöße gegen Produktsicherheitsanforderungen
- Datenschutz- oder IT-Sicherheitsverstöße
- Verstöße gegen Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften
- sowie weitere Sachverhalte, die in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen
Meldewege bei F.EE
- Digitales Meldeportal (auch anonym nutzbar)
- Postalisch – adressiert an:
F.EE Industrieautomation GmbH & Co. KG
Meldestelle „Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)“
--- streng vertraulich ---
In der Seugn 20
92431 Neunburg - Persönlich – nach vorheriger Terminvereinbarung bzw. Anfrage über unser Kontaktformular
Anonyme und namentliche Meldung
Sie können eine Meldung vollständig anonym abgeben. Anonyme Meldungen werden inhaltlich in gleicher Weise geprüft und bearbeitet wie namentliche Meldungen. Da bei einer anonymen Meldung ohne Angabe von Kontaktdaten kein Rückkanal besteht, ist in diesem Fall eine individuelle Bestätigung des Eingangs sowie eine persönliche Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen nicht möglich.
Fristen
- Eingangsbestätigung: innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Meldung
- Rückmeldung über ergriffene Folgemaßnahmen: innerhalb von 3 Monaten nach Eingangsbestätigung
Vertraulichkeit, Anonymität und Schutz der hinweisgebenden Person
Der Schutz der Identität von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern hat bei F.EE höchste Priorität. Alle Meldungen werden streng vertraulich und nach dem „Need-to-Know“-Prinzip bearbeitet. Dadurch wird sichergestellt, dass nur die für die Bearbeitung zuständigen Personen Zugriff auf Ihre Meldung haben.
Eine Offenlegung der Identität namentlich bekannter Hinweisgeber erfolgt ausschließlich in folgenden gesetzlichen Ausnahmefällen:
- wenn die hinweisgebende Person ausdrücklich zustimmt,
- wenn gesetzliche Verpflichtungen eine Offenlegung erfordern (z. B. in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden),
- oder wenn eine Weitergabe an Behörden notwendig ist oder im Rahmen einer behördlichen Zusammenarbeit erfolgt.
F.EE duldet keinerlei Benachteiligungen, Repressalien oder Bestrafungen von Personen, die in gutem Glauben Hinweise abgeben. Betroffene Personen können sich bei Verdacht auf eine Repressalie ebenfalls an die Meldestelle wenden.
Verantwortungsvolle Nutzung des Systems
Das Hinweisgebersystem darf nicht für falsche Anschuldigungen oder bewusst unwahre Meldungen genutzt werden. Wer wissentlich falsche Informationen meldet, genießt keinen Schutz nach dem HinSchG und muss mit rechtlichen sowie arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Bitte beachten Sie außerdem, dass das System nicht für allgemeine Anfragen, Bewerbungsfragen oder kommerzielle Anliegen vorgesehen ist. Nutzen Sie hierfür bitte unser Kontaktformular.
Hinweise von F.EE-Mitarbeitenden
Für Mitarbeitende gilt: Themen rund um Beschäftigungsbedingungen – etwa Konflikte im direkten Arbeitsumfeld, Disziplinarmaßnahmen oder Fragen zum Entgelt – sollten vorrangig mit den zuständigen internen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern vor Ort geklärt werden.
Datenschutz
Im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Meldung verarbeitet F.EE personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 10 HinSchG. Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
